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   LAG Berlin-Brandenburg, 14.08.2020 - 8 Sa 259/20   

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LAG Berlin-Brandenburg, 14.08.2020 - 8 Sa 259/20 (https://dejure.org/2020,28400)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.08.2020 - 8 Sa 259/20 (https://dejure.org/2020,28400)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. August 2020 - 8 Sa 259/20 (https://dejure.org/2020,28400)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 423/14

    Angemessener Ausgleich für Dauernachtarbeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.08.2020 - 8 Sa 259/20
    Ein solcher Zuschlag gilt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aber auch im Rahmen von § 6 Abs. 5 ArbZG als angemessen (vgl. BAG 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 - Rz. 23 - BAGE 153, 378).

    Gemäß der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stellt ein Zuschlag in Höhe von 25 % auf den jeweiligen Bruttostundenlohn bzw. die Gewährung einer entsprechenden Anzahl von bezahlten freien Tagen regelmäßig einen angemessenen Ausgleich für geleistete Nachtarbeit im Sinne des § 6 Abs. 5 ArbZG dar (BAG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 6 AZR 549/17 -, Rn. 28, juris; BAG, Urteil vom 25. April 2018 - 5 AZR 25/17 -, BAGE 162, 340-353, Rn. 43; BAG Urteil vom 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 21 ff., BAGE 153, 378).

    Diesen Entscheidungen liegt bereits als Ausgangspunkt zugrunde, dass Nachtarbeit nach gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen grundsätzlich für jeden Menschen schädlich ist und negative gesundheitliche Auswirkungen hat (s. ausdrücklich BAG, Urteil vom 09. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 -, BAGE 153, 378-396, Rn. 17).

  • BAG, 21.03.2018 - 10 AZR 34/17

    Nachtarbeitszuschlag - Gleichheitssatz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.08.2020 - 8 Sa 259/20
    Zur Begründung hat der Kläger unter Bezugnahme der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 - geltend gemacht, ihm stehe für diese Zeiten ein Zuschlag von 50 % zu.

    Gemäß der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts begründet eine gleichheitswidrige tarifvertragliche Schlechterstellung von Nachtschichtarbeitnehmer gegenüber Arbeitnehmern, die außerhalb von Schichtsystemen Nachtarbeit leisten, Ansprüche auf Gleichbehandlung (BAG, Urteil vom 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 -, BAGE 162, 230-246, Rn. 42).

    Auch die Begründung, die Schutzfunktion der Grundrechte verpflichte die Arbeitsgerichte, solchen Tarifregelungen die Durchsetzung zu verweigern, die zu einer Gruppenbildung führen, mit der Art. 3 GG verletzt wird (BAG, Urteil vom 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 -, BAGE 162, 230-246, Rn. 44), bedingt die Annahme einer zumindest mittelbaren Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien.

  • BAG, 13.12.2018 - 6 AZR 549/17

    Anspruch auf Nachtarbeitsausgleich gemäß § 6 Abs. 5 ArbZG bei Polizeiangestellten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.08.2020 - 8 Sa 259/20
    Um den gesetzlichen Anspruch nach § 6 Abs. 5 ArbZG zu ersetzen, muss die tarifliche Regelung aber eine Kompensation für die mit der Nachtarbeit verbundenen Belastungen vorsehen (BAG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 6 AZR 549/17 -, Rn. 18, juris).

    Gemäß der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stellt ein Zuschlag in Höhe von 25 % auf den jeweiligen Bruttostundenlohn bzw. die Gewährung einer entsprechenden Anzahl von bezahlten freien Tagen regelmäßig einen angemessenen Ausgleich für geleistete Nachtarbeit im Sinne des § 6 Abs. 5 ArbZG dar (BAG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 6 AZR 549/17 -, Rn. 28, juris; BAG, Urteil vom 25. April 2018 - 5 AZR 25/17 -, BAGE 162, 340-353, Rn. 43; BAG Urteil vom 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 21 ff., BAGE 153, 378).

  • BAG, 19.12.2019 - 6 AZR 563/18

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.08.2020 - 8 Sa 259/20
    Dass eine tarifvertraglich vorgesehene unterschiedliche Regelung eine gleichheitswidrige Schlechterstellung sein kann, beruht auf der in der dogmatischen Begründung umstrittenen, im Ergebnis aber anzunehmenden (mittelbaren) Grundrechtsbindung auch der Tarifvertragsparteien (vgl. BAG, Urteil vom 26. April 2017 - 10 AZR 856/15 -, Rn. 28, juris m.w.N., umfassend BAG, Urteil vom 19. Dezember 2019 - 6 AZR 563/18 -, Rn. 19ff, juris m.w.N.).

    Die Gerichte dürfen nicht eigene Gerechtigkeitsvorstellungen an die Stelle von Bewertungen der zuständigen Koalitionen setzen (BAG, Urteil vom 19. Dezember 2019 - 6 AZR 563/18 -, Rn. 26, juris).

  • BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 856/15

    MRTV für Sicherheitsdienstleistungen in der BRD vom 30. August 2011 -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.08.2020 - 8 Sa 259/20
    Dass eine tarifvertraglich vorgesehene unterschiedliche Regelung eine gleichheitswidrige Schlechterstellung sein kann, beruht auf der in der dogmatischen Begründung umstrittenen, im Ergebnis aber anzunehmenden (mittelbaren) Grundrechtsbindung auch der Tarifvertragsparteien (vgl. BAG, Urteil vom 26. April 2017 - 10 AZR 856/15 -, Rn. 28, juris m.w.N., umfassend BAG, Urteil vom 19. Dezember 2019 - 6 AZR 563/18 -, Rn. 19ff, juris m.w.N.).

    Es genügt, wenn für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund vorliegt (BAG, Urteil vom 26. April 2017 - 10 AZR 856/15 -, Rn. 28, juris m.w.N.).

  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 25/17

    Übergangsregelung zum Mindestlohn für Zeitungszusteller verfassungsgemäß -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.08.2020 - 8 Sa 259/20
    Gemäß der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stellt ein Zuschlag in Höhe von 25 % auf den jeweiligen Bruttostundenlohn bzw. die Gewährung einer entsprechenden Anzahl von bezahlten freien Tagen regelmäßig einen angemessenen Ausgleich für geleistete Nachtarbeit im Sinne des § 6 Abs. 5 ArbZG dar (BAG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 6 AZR 549/17 -, Rn. 28, juris; BAG, Urteil vom 25. April 2018 - 5 AZR 25/17 -, BAGE 162, 340-353, Rn. 43; BAG Urteil vom 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 21 ff., BAGE 153, 378).
  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvL 32/97

    Urlaubsanrechnung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.08.2020 - 8 Sa 259/20
    Zu den der Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien mit dem besonderen Schutz des Art. 9 Abs. 3 GG zugewiesenen Materien gehört insbesondere das Arbeitsentgelt (BVerfG, Beschluss vom 03. April 2001 - 1 BvL 32/97 -, BVerfGE 103, 293-309, Rn. 42).
  • BAG, 26.04.2005 - 1 ABR 1/04

    Mitbestimmung bei Ausgleich für Nachtarbeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.08.2020 - 8 Sa 259/20
    § 6 Abs. 5 ArbZG überlässt die Ausgestaltung des Ausgleichs für Nachtarbeit wegen der größeren Sachnähe den Tarifvertragsparteien und schafft nur subsidiär einen gesetzlichen Anspruch (BAG, Beschluss vom 26. April 2005 - 1 ABR 1/04 -, BAGE 114, 272-286, Rn. 33).
  • LAG Bremen, 10.04.2019 - 3 Sa 12/18

    Zulässigkeit der Feststellungsklage im Verhältnis zur Leistungsklage

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.08.2020 - 8 Sa 259/20
    Es liegt keine Gruppenbildung vor, die mit diesen Zielsetzungen nicht vereinbar wäre, insbesondere wird - anders als in anderen Tarifverträgen - nicht auf eine schwer nachvollziehbare Anzahl von Nachtschichten (vgl. Landesarbeitsgericht Bremen, Urteil vom 10. April 2019 - 3 Sa 12/18 -, juris) oder ein sonst eher wahlloses Modell abgestellt, sondern zwischen Wechselschichten und sonstiger Nachtarbeit unterschieden.
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